Scheidung im Türkischen Recht | Scheidung ist die beendigung der ehe durch das gericht. Scheidung fälle werden in zwei als strittige und schlichtung unterteilt. Wenn nur eine partei sich scheiden lassen will, scheidung sollte angefochten werden. Wenn die scheidung beide seiten erfordert, die scheidung wird verhandelt.
Die gründe für die angefochtene scheidung sind im Türkischen bürgerlichen gesetzbuch geregelt. Diese:
Ehebruch
Unehrenhafter lebenswandel
Misshandlung, mordanschlag
Verlassen
Geisteskrankheit
Zerrüttung der ehe
Scheidung im Türkischen Recht | Ehebruch sowie erhebliche misshandlungen:
In diesem falle kann der ehegatte die scheidungsklage innerhalb einer frist von sechs monaten ab kenntnis des scheidungsgrundes einreichen.
Unehrenhafter lebenswandel:
Wenn ein ehegatte eine entehrende straftat begangen hat oder einen unehrenhaften lebenswandel führt, auf grund dessen dem anderen das zusammenleben nicht mehr zugemutet werden kann, so kann jederzeit die klage auf scheidung erhoben werden.
Verlassen:
Hat ein ehegatte den anderen mit dem ziel verlassen, die ehelichen pflichten nicht zu erfüllen oder wird er aus diesen gründen böswillig aus der gemeinsamen wohnung vertrieben, kann der verlassene oder vertriebene ehegatte die scheidungsklage erheben.
Für den verlassenen ehegatten gilt jedoch, dass er erst klagen kann, wenn sein vorher bei gericht gestellter antrag auf aufforderung zur rückkehr ergebnislos geblieben ist und die trennung wenigstens sechs monate angedauert hat.
Geistige krankheit:
Leidet ein ehegatte an einer geisteskrankeit, die das zusammenleben mit ihm unzumutbar macht, dann kann der partner die scheidung einreichen. Die erkrankung muss jedoch durch ein gutachten festgestellt werden und zudem als nicht heilbar gelten.
Zerrüttung der Ehe:
Hiernach kann jeder ehepartner ohne einhaltung eines trennungsjahres die klage auf scheidung einreichen, wenn er oder sie dem gericht gegenüber nachweisen kann, dass die bestehenden streitigkeiten unüberbrückbar sind und es auch keine aussicht auf versöhnung gibt, so dass eine eheliche lebensgemeinschaft unzumutbar ist.
Abgesehen von den oben genannten scheidungsgründen können die Parteien auch einvernehmlich scheiden lassen.
Scheidung-vergleich:
Die parteien können ein protokoll zwischen sich und scheidung einreichen. Die parteien sind verpflichtet, solche angelegenheiten wie unterhalt, sorgerecht, entschädigung und schmuckstück im protokoll zu regeln. Die vertragsparteien nehmen das protokoll freier wille an und unterzeichnen es. Andernfalls wird die scheidung abgelehnt werden.
Anerkennung und durchsetzung
Sind die parteien im ausland verheiratet und ist diese ehe beendet, muss die entscheidung des ausländischen gerichts anerkannt und rechtskräftig festgestellt werden. So werden die parteien in der Türkei geschieden werden.
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